Wahlhelfer gesucht!
Sie möchten einen Blick „hinter die Kulissen“ einer Wahl werfen?
Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand?
Es erwartet Sie eine interessante Tätigkeit, die Sie bei den Kommunalwahlen zwei Tage beansprucht.
Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin können alle sein die wählen dürfen und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Personen, die für die Europawahl, den Kreistag, den Gemeinderat oder Ortschaftsrat kandidieren dürfen nicht Wahlhelfer sein.
Welche Aufgaben haben Wahlhelfer?
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden.
Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen
- müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen
z. B. dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist und - sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.
Am Wahltag, 09. Juni sind die Wahllokale von 8 - 18 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Allerdings trifft sich der Wahlvorstand schon um 7.30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen.
Sie müssen aber nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Das Team ist groß genug, um sich mittags (13 Uhr) ablösen zu können. Erst ab 18 Uhr sind dann wieder alle Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zur Auszählung der Europawahl im Einsatz. Am Montag, 10. Juni 2024 werden dann die Stimmzettel der Gemeinderats,- Ortschaftsrats,- und Kreistagswahl ausgezählt.
Ihr Engagement wird selbstverständlich auch belohnt. So erhalten Sie für Ihren Einsatz bei den Kommunalwahlen eine Entschädigung in Höhe von 50,00 Euro pro Tag.