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Die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 ihren Papier-Führerschein umgetauscht haben.

Das Landratsamt möchte Bürgerinnen und Bürger der Geburtenjahrgänge 1965-1970 an den Pflichtumtausch des Papier-Führerscheins erinnern. Frist ist der 19. Januar 2024. Da die Bearbeitungszeit etwa sechs Wochen beträgt, wird empfohlen, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Gegen Mehrgebühr ist eine Expressbestellung möglich – dann liegt der neue einheitliche und fälschungssichere EU-Kartenführerschein bereits nach zehn Werktagen vor. Fährt man nach Ablauf der Frist noch mit dem rosa oder grauen Papierdokument, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden

Alle Informationen zur Antragstellung

die persönlich vor Ort bei der Führerscheinstelle in der Palmstraße 3 erledigt oder postalisch eingereicht werden kann, sind nachzulesen unter www.loerrach-landkreis.de/eu-fuehrerschein.
Der neu ausgestellte EU-Führerschein ist 15 Jahre lang gültig und kostet 25,30 Euro.