Aktuell

Neue Entgeltordnung für forstliche Dienstleistungen im Privat - und Kommunalwald


Zum 1. Juli 2024 haben sich die Preise für forstliche Dienstleistungen des Landkreises Lörrach geändert. Die aktuell geltende Entgeltordnung ist unter
https://www.loerrach-landkreis.de/entgeltordnung-forst abrufbar. Die Forstliche Beratung ist nach wie vor kostenlos.

Unter anderem wird mit der Änderung ein Mindestentgelt für Privatwaldbesitzende eingeführt (für sog. PW 1und PW 2 Verträge). Das Mindestentgelt errechnet sich auf Basis von derzeit 1,5 Leistungsstunden (alle Arbeiten inkl. Anfahrt und Abfahrt zum Einsatzort) und dem jeweils gültigen Stundensatz. Das Mindestentgelt findet immer dann Anwendung, wenn die Revierleitung vor Ort weniger als 1,5 Stunden (inkl. Anfahrt und Abfahrt) zur Durchführung des einzelnen, vom Waldbesitzenden erteilten Arbeitsauftrags benötigt hat. Mit dem Mindestentgelt werden neben der Arbeit vor Ort auch die Vor- und Nacharbeiten des Auftrags im Innendienst angemessen mitberücksichtigt.

Waldbesitzende erhalten nach wie vor eine Förderung und bezahlen dadurch unverändert nur den Anteil von 16,50 Euro/Stunde zuzüglich der Mehrwertsteuer auf den Stundensatz gemäß der Entgeltordnung. Die Förderung wickelt das Landratsamt für die Waldbesitzenden ab.

Weitere Änderungen sind in der Entgeltordnung einsehbar.