Sich für andere Menschen einsetzen
Der Landkreis Lörrach informiert:
Manchmal kündigen sich Veränderungen lange an, manchmal kommen diese plötzlich und unerwartet: Durch Krankheiten oder Unfälle können Menschen handlungsunfähig werden und eigene Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr alleine regeln. Ist in so einem Fall keine Vollmacht erteilt, so wird im gerichtlichen Verfahren eine rechtliche Betreuung angeordnet. Stehen dafür keine Angehörigen zur Verfügung, übernehmen Ehrenamtliche diese Aufgabe. Dafür sucht der Betreuungsverein des Landkreises Lörrach weitere Unterstützung.
Betreuerinnen und Betreuer verhelfen Betroffenen zu ihren Rechten und sind für diese Menschen als Kontaktperson da. In ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit beantragen sie beispielsweise zustehende Leistungen bei der Pflegekasse oder bei Sozialhilfeträgern, unterstützen bei der Entscheidung über den Wechsel in ein Pflegeheim oder helfen dabei, das verfügbare Geld mit den Betroffenen zusammen so einzuteilen, dass es über den ganzen Monat reicht.
Für eine Betreuung sind in der Regel etwa fünf Stunden monatlich ausreichend. Neben einer Einführung, Fortbildungsveranstaltungen sowie Beratung und Unterstützung bei Problemen wird eine kleine Aufwandsentschädigung von 425 Euro pro Jahr gezahlt. Der Betreuungsverein achtet darauf, dass die Interessen von Betreuern und Betreuten zusammenpassen und unterstützt die Betreuerinnen und Betreuer bei Fragen und Herausforderungen. Erfahrene Ehrenamtliche bieten zudem an, für neue Engagierte als Patinnen und Paten zur Verfügung zu stehen.