Aktuell

Heldinnen und Helden des Alltags


Jedes Jahr unterstützt der Landkreis Lörrach neue ehrenamtliche Ideen mit einer Projektmittelförderung. 2024 werden beispielgebende Vorhaben unter dem Motto „Heldinnen und Helden des Alltags“ gefördert. Ziel der Förderung ist es, neue Ideen zu unterstützen, die durch kleine und große „Heldentaten“ das Zu-sammenleben und die Gesellschaft bereichern.

Gefördert werden neue, kreative Projekte mit einem anteiligen, kostendeckenden Zuschuss von bis zu 1.000 Euro, die ehrenamtlich und unentgeltlich im Landkreis Lörrach umgesetzt werden.

Welche Projekte können gefördert werden?

Förderfähige Projekte

  • starten ab dem 01. Mai 2024;
  • stehen im Jahr 2024 unter dem Motto „Heldinnen und Helden des Alltags“;
  • bereichern das bürgerschaftliche Engagement im Landkreis Lörrach;
  • werden zu mindestens 50% von ehrenamtlich Engagierten umgesetzt;
  • verfolgen gemeinnützige Ziele;
  • sind langfristig angelegt;
  • kosten insgesamt nicht mehr als 10.000 Euro;
  • lassen neue Ansätze und/oder kreative Ideen erkennen;
  • regen zur Nachahmung an.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können alle Vereine, Institutionen, Organisationen und Initiativen, in denen sich Menschen bürgerschaftlich engagieren. Als bürgerschaftliches Engagement gilt der freiwillige, unentgelt-liche Einsatz außerhalb der Familie für das Gemeinwohl im Landkreis Lörrach. Jede ehrenamtliche Gruppe kann sich mit einem Projekt bewerben.

Wie stelle ich einen Antrag?

Einen Antrag zu stellen geht schnell: Einfach unter www.loerrach-landkreis.de/be/pmf das digitale An-tragsformular auf der Homepage des Landkreises Lörrach öffnen, die Projektidee anhand der dort ge-stellten Fragen beschreiben, den Kosten- und Finanzierungsplan ausfüllen und das Formular abschi-cken. Anträge können bis zum 01. April 2024 eingereicht werden.

Was ist zu beachten?

Die Auswahl der Projekte wird nach Empfehlung der „Steuerungsgruppe Bürgerengagement“ durch Landrätin Marion Dammann getroffen. Der Steuerungsgruppe unter dem Vorsitz der Landrätin gehören Vertreter/innen aller Kreistagsfraktionen, der Verwaltung sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis an. Die Entscheidung, ob ein Antrag erfolgreich war, wird Ende April mitgeteilt. Geför-derte Projekte präsentieren sich am 09. Dezember 2024 in der Sitzung der „Steuerungsgruppe Bür-gerengagement“ (im Landratsamt Lörrach).

Wie werden die Fördermittel vergeben?

Jedes Projekt kann mit maximal 1.000 Euro unterstützt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Förderung wird rückwirkend als Erstattung von Ausgaben zur Kostendeckung ausbezahlt. Die aus-gewählten Projekte legen dazu ein Abrechnungsformular mit den Originalrechnungen bis spätestens 15. November 2024 beim Projektteam vor. Das Abrechnungsformular wird den ausgewählten Projekten zugeschickt.