Aktuell

Bürgerentscheid am 12.11.2023


Am kommenden Sonntag findet der Bürgerentscheid mit der Fragestellung: "Sine Sie für die Beibehaltung des Anwesens Torstraße 4 "Hebelschule" im städtischen Eigentum und dessen Nutzung als Kulturzentrum?", statt.

Präsentation:

Die Live-Präsentation des Ergebnisses können Sie online über unsere Internetseite verfolgen. Zusätzlich präsentieren wir die Ergebnisse ab 18.00 Uhr im Rathaussaal.

Wahlberechtigte/Abstimmung

Insgesamt gibt es 13 Abstimmunsgbezirke in Schopfheim und den Ortsteilen, sowie 4 Briefabstimmungsbezirke für 15.539 Abstimmunsgberechtigten. Bisher wurden 1600 Wahlscheine für die Briefwahl beantragt.

Die Abstimmungsberechtigten haben die Möglichkeit, am Sonntag von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben. Hinweis: Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr im Rathaus eingehen. Eine Abgabe im Wahllokal ist nicht möglich.

Die Onlinebeantragung für die Briefabstimmung ist nur noch bis Donnerstag, 09.11.2023 um 12.00 Uhr möglich.

Alle Abstimmungsberechtigte haben eine Stimme. Sie erhalten im Abstimmungslokal einen vorgefalteten Stimmzettel mit der Fragestellung „Sind Sie für die Beibehaltung des Anwesens Torstraße 4 „Hebelschule“ in städtischen Eigentum und dessen Nutzung als Kulturzentrum?“.

„Ja“ bedeutet, dass das Anwesen Torstraße 4 „Hebelschule“ in städtischen Eigentum bleibt und dieses zur Nutzung als Kulturzentrum ausgebaut/umgebaut wird.

„Nein“ bedeutet, dass die Stadt das Anwesen veräußern kann.

Die Stadt ruft dazu auf, dass möglichst alle Stimmberechtigten, von der Möglichkeit ihre Stimme abzugeben, Gebrauch machen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Entscheidung auch von der Bevölkerung mehrheitlich mitgetragen wird.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist bei einem Bürgerentscheid die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen befürwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt.

Sowohl die Abstimmung wie auch die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses in den Wahlbezirken sowie die Zusammenstellung durch den Gemeindewahlausschuss sind öffentlich.

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid finden Sie hier.