Aktuell

Zutrittsregelungen zu Sitzungen


Mit der neuen Coronaverordnung, die am 24.11. in Kraft getreten ist, gelten folgende Zutrittsregelungen für Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Gemeinderats,- Ausschuss,- und Ortschaftsratssitzungen:

Nichtimmunisierte Besucher*innen haben danach nur noch Zutritt, wenn Sie einen negativen Testnachweis vorlegen. Zu den immunisierten Personen zählen Personen, die vollständig gegen Covid 19 geimpft sind und deren vollständige Schutzimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und Genesene. Beide Personengruppen müssen im Besitz eines entsprechenden Nachweises sein und sollten keine Symptome aufweisen.

Der Nachweis ist am Eingang vorzuweisen.