Aktuell

Der Landkreis zieht die Notbremse


Im Landkreis Lörrach lag der Sieben-Tage-Inzidenzwert mit 105,8 seit gestern zum dritten Mal über 100, weshalb nach Vorgabe der Corona-Verordnung des Landes die sogenannte Corona-Notbremse gezogen werden muss. Ab dem zweiten Werktag nach Feststellung, also ab Donnerstag, 15. April, gelten daher wieder strengere Regeln:

  • Der Einzelhandel darf kein „Click & Meet“ (Zutritt nach vorheriger Terminvergabe) mehr anbieten. Die Abholmöglichkeit „Click & Collect“ bleibt hingegen bestehen.
  • Körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen (Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege) sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben.
  • Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen, wie z.B. Golf, ist weiterhin erlaubt. Gruppensport kann im Freien mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten stattfinden. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Volkshochschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.
  • Freizeit: Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert bestehen. Das heißt es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder dieser zwei Haushalte bis einschließlich 14 Jahre nicht mitzählen, sowie die erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach, die beispielsweise in Innenstadtbereichen, auf Parkplätzen und auf Spielplätzen für Personen ab 14 Jahren gilt.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung zur Corona-Notbremse ist nachzulesen unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen. Lockerungen werden erst wieder möglich sein, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt.