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Hilfe für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen


Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen können fünf weitere Monate lang Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Diese Verlän-gerung der Unterstützung hat das Kabinett am Dienstag (3. November) beschlossen. Die Hilfe der Landesregierung richtet sich an Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, bislang keine andere finanzielle Unterstützung erhalten haben und in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration fallen.

„Schon die erste Welle der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass wir uns auf die vielen Vereine und zivilgesellschaftlichen Organisationen in Baden-Württemberg und auf das Ehrenamt verlassen können“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Mittwoch (4. November) in Stuttgart. „Die meisten Vereine und Organisationen konnten sich bislang auch finanziell über Wasser halten. Allerdings wollen wir diese auch jetzt nicht im Stich lassen und haben deshalb das Hilfsprogramm verlängert. Die wertvolle Arbeit von Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen darf auch durch die zweite Welle nicht wegbrechen.“


Die Unterstützung erfolgt durch eine jeweils einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation, die nicht zurückbezahlt werden muss. Die Mittel sollen zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 entgangenen Einnahmen (Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen) dienen.

Anträge stellen können gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration (beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, die überwiegend Integrationsarbeit leisten oder solche im Bereich Demokratieförderung). Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet.